Veränderung in der Mitgliederveraltung
Die Schützengesellschaft Ebingen hat sich eine neue Regelung der Aufnahmemodalitäten gegeben.
Interessenten können nach einer Probezeit von mind. 4 Monaten die Aufnahme zu drei festgelegten Terminen (01.Januar, 01. Mai und 01. September) beantragen.
Vor Start der Probezeit werden die Interessenten über unsere
Geschichte
Tradition
Anlagen / Gebäude -> Rundgang
Sportliches Angebot / Möglichkeiten / VM
Struktur / Organisation / Qualifikationen / Lehrgänge
Jahrestermine
Kommunikation
Regeln
Satzung
Erwartungen
informiert …
und soll auch als Entscheidungshilfe für beide Seiten dienen.
Bedingungen für Schießbetrieb
bedingungen_d.pdfWaffensachkundelehrgang
Anmeldung bei Alexander Weber:
01729494597
oder
07431 / 933944
Lehrgangsunterlage ist der WSV Ordner
Erklärung des Oberschützenmeisters für aktive Mitglieder:
Die Schützengesellschaft Ebingen bietet mit ihren modernen Schießanlagen, gemütlicher Schützen-wirtschaft, Sonnenterasse und ansprechendem Ambiente ein Sporterlebnis das nicht alltäglich ist und verlangt deshalb im Gegenzug von jedem aktiven Mitglied die Bereitschaft Wirtsdienste zu tätigen, sich bei allen Veranstaltungen des Vereins einzubringen und sich an Arbeitseinsätzen zu beteiligen. Neumitglieder werden dadurch schneller in unsere Gemeinschaft integriert. Wir wollen ein aktives Vereinsleben pflegen – das gilt für Bogenschützen genauso wie für die Schützen der „Feuer“- Waffen.
Schützen, die nur den Schießstand benutzen und danach unsere Anlage wieder verlassen – wollen wir nicht.
Die Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft ist für Waffenanträge eine Grundvoraussetzung.